Angebot:
Sicherheitskraft mit Unterrichtung gem. § 34a GewO
Sicherheitskraft mit Unterrichtung gem. § 34a GewO
Maßnahme-Nr.:962-455-20 | Dauer | Beginn | Ende |
Sicherheitskraft mit Unterrichtung gem. § 34a GewO | 20 Tage | 02.03.2021 | 29.03.2021 |
Um im Wachgewerbe tätig zu sein, muss mindestens das IHK-Unterrichtungsverfahren nach § 34a GewO abgelegt werden. Die Unterrichtung erlaubt es in geschlossenen privaten und privatbetrieblichen Objekten Wachdienste auszuüben.
Marktlage
Obwohl Sicherheitsdienste besonders gern Personal mit Sachkundenachweis einstellen, ist die Nachfrage an Mitarbeitern mit Unterrichtungsverfahren ebenfalls hoch. Die stetig steigende Auftragslage hält diese Nachfrage auch in Zukunft stabil.
Zielgruppe
Arbeitssuchende weibliche und männliche Personen mit Interesse für einen beruflichen/nebenberuflichen Einstieg in die Sicherheitsbranche.
Insbesondere sollen hier diejenigen angesprochen werden, deren Aussicht die Sachkundeprüfung zu bestehen als gering einzuschätzen ist, z. B. Menschen die altersbedingt eine Prüfung scheuen oder deren fachspezifische Deutschkenntnisse B1 noch nicht ausreichen.
Die in Kooperation mit der IHK Berlin durchgeführte Unterrichtung ist für Personen gedacht, die eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernehmen.
Voraussetzungen
- stabile Kenntnisse: Deutsch in Wort und Schrift - Kompetenzniveau B1
- Polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge
- Förderfähigkeit (Bildungsgutschein)
- physische und psychische Geeignetheit
- Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit