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CrashKurs Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO
CrashKurs Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO
Die Teilnahme an der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe erfordert eine umfassende und intensive inhaltliche Vorbereitung. Aber auch später als Gewerbetreibender oder als Mitarbeiter wird eine regelmäßige Vertiefung und Aktualisierung des Wissens notwendig sein.
Die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO als Kompaktmaßnahme ist geeignet für Personen mit schon vorhandenem Wissens- und Erfahrungsschatz im Bereich der Privaten Sicherheit oder der Bundeswehr, die bereit und in der Lage sind, sich den theoretischen Anteil der Gewerbezulassungsprüfung in kurzer Zeit mit hoher Lernintensität anzueignen.
* = Frist für die IHK Prüfungsanmeldung
Voraussetzungen
Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit wichtig sind.
Die Kurse "Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO" gehören zu den förderfähigen Weiterbildungsmaßnahmen.
Die Bildungsprämie deckt die Hälfte der Weiterbildungskosten bis max. 500 Euro ab.
Gern informieren wir zu dieser Finanzierungsmöglichkeit.
Die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO als Kompaktmaßnahme ist geeignet für Personen mit schon vorhandenem Wissens- und Erfahrungsschatz im Bereich der Privaten Sicherheit oder der Bundeswehr, die bereit und in der Lage sind, sich den theoretischen Anteil der Gewerbezulassungsprüfung in kurzer Zeit mit hoher Lernintensität anzueignen.
Maßnahmenr.: 962-618-17 | Dauer | Beginn | Ende | IHK-Prüfung schriftlich | |
Crashkurs | 15 Tage | 01.04.2019 | 24.04.2019 | IHK Anmeldung 19.03.2019 |
* = Frist für die IHK Prüfungsanmeldung
Voraussetzungen
- stabile Kenntnisse: Deutsch in Wort und Schrift - Niveau B1
- Polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge
- Förderfähigkeit (Bildungsgutschein)
- physische und psychische Geeignetheit
- Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit
Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit wichtig sind.
Die Kurse "Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO" gehören zu den förderfähigen Weiterbildungsmaßnahmen.
Die Bildungsprämie deckt die Hälfte der Weiterbildungskosten bis max. 500 Euro ab.
Gern informieren wir zu dieser Finanzierungsmöglichkeit.
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