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Institut für Bildung und Sicherheit

Ihre Fördermöglichkeiten
auf einen Blick

Förderung

Der Bildungsgutschein - Chancen für Arbeitssuchende

Wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind (bei drohender Kündigung oder Ablauf des befristeten Arbeitsvetrages) und entsprechende Förderungsvoraussetzungen erfüllen, können Sie von der Agentur für Arbeit/ dem Jobcenter einen Bildungsgutschein erhalten. Der Bildungsgutschein beinhaltet die Gültigkeitsdauer, das Bildungsziel, die Dauer der Weiterbildung und den regionalen Geltungsbereich. Ihr Arbeitsberater/ Arbeitsvermittler stellt Ihren Qualifizierungsbedarf fest und legt gemeinsam mit Ihnen das Bildungsziel sowie die Randbedingungen für die Weiterbildungsmaßnahme fest. Mit dem Bildungsgutschein macht die Agentur für Arbeit/ das Jobcenter eine Zusage zur Kostenübernahme für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung Individuell, nach Prüfung bis zu 100% der Lehrgangsgebühr. Abhängig vom Einzelfall evtl. auch Kosten, die mit der Weiterbildung in Verbindung stehen, so auch Fahrt- und Betreuungskosten. Der Träger der beruflichen Weiterbildung muss ebenso wie die Weiterbildungsmaßnahme selbst zugelassen und zertifiziert sein.

Weiterführende Informationen finden Sie auch hier: Bundesagentur für Arbeit

Die Bildungsprämie

Von der Prämie profitieren Sie als Angestellter oder Selbständiger, wenn Sie mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 25.600 Euro beträgt. Bei gemeinsam Veranlagten liegt die Grenze bei 51.200 Euro. Voraussetzung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist die Beratung durch eine in Ihrer Region eingerichtete Beratungsstelle. Das kann z. B. die IHK oder die Volkshochschule sein. Die Beraterin bzw. der Berater überprüft, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen. Gemeinsam besprechen Sie mögliche Weiterbildungsziele, suchen nach einer passenden Weiterbildungsmaßnahme und Anbietern in der Nähe. Gültig für Weiterbildungsmaßnahmen, die für aktuelle bzw. zukünftige Tätigkeiten relevant sind und ihre Kompetenzen erweitern, wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln. Bei einem Weiterbildungsanbieter lösen Sie Ihren Prämiengutschein für Ihre Weiterbildungsmaßnahme ein und sparen so bis zu 50% der Kosten.

Weiterführende Informationen finden Sie auch hier: Bundesministerium für Bildung und Forschung

Europäischer Sozialfonds

Der Europäische Sozialfonds (ESF) wurde mit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1957 ins Leben gerufen. Seit dieser Zeit schafft er Arbeitsplätze, unterstützt die Menschen durch Ausbildung und Qualifizierung und trägt zum Abbau von Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt bei. Ziel der Europäischen Union ist es, dass alle Menschen eine berufliche Perspektive erhalten. Jeder Mitgliedstaat und jede Region entwickelt dabei im Rahmen eines Operationellen Programms eine eigene Strategie. Damit kann den Erfordernissen vor Ort am besten Rechnung getragen werden. Wir als Bildungsträger informieren Sie gern über die ESF geförderten Qualifizierungsmöglichkeiten in Ihrer Region.

Meister-BAföG für eine Aufstiegsfortbildung

Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – sog. „Meister-BAföG“ – begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgang.
Das „Meister-BAföG“ unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung. Für Fachkräfte und Handwerker, die über eine anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung verfügen und eine Aufstiegsfortbildung oder evtl. eine Existenzgründung anstreben. Über die Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss und den Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen. Es können Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen gefördert werden. Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent der Maßnahmekosten und ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Das Darlehen ist während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren – längstens jedoch sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei.

Weiterführende Informationen finden Sie auch hier: Meister-BAföG