Juli 2025 – Neue Bewertungskriterien für die Sachkunde im Bewachungsgewerbe

Ab Juli 2025 gibt es neue Bewertungsrichtlinien für den schriftlichen Teil der Sachkunde nach § 34a GewO.

Seit Juli gibt es eine Änderung der Bewertung der schriftlichen Prüfung zur Sachkunde gem § 34a GewO. (siehe Bild)

die Anzahl der Aufgaben erhöht sich von 72 auf 82. Die einzelnen Prüfungsthemen sind prozentual neu gewichtet. Die Gebiete Zivilrecht und Strafrecht haben an Bedeutung verloren. Dafür ist die Gewichtung der anderen  Themen etwas gestiegen.

Neu ist auch, dass die Fragen eindeutig als Single- Choice (SC) bzw. Multiple-Choice (MC) erkennbar sind. 

Bei MC-Fragen wird im Gegensatz zu vorher auch nur ein richtig gesetztes  Kreuz mit einem Punkt bewertet, selbst wenn ein 2. Kreuz falsch gesetzt ist! :),:),:),

Erwartbar ist jetzt, dass durch geschicktes Ankreuzen auch ohne fundiertes Wissen die schriftliche Prüfung bestanden werden kann.

Das ist langfristig gesehen ein immenser Schaden für die Qualität der Sicherheitsdienstleistungen und wird vermutlich auch zu einem Imageschaden der Sicherheitswirtschaft insgesamt und  insbesondere bei den Sicherheitspartnern im öffentlichen Dienst führen.

Die Private Sicherheit wird dadurch kein gleichberechtigter Partner z.B. der Polizei werden können oder sein.

Bleibt wahrscheinlich nur eine Weiterbildunginitiative der Branche um das Qualitätsniveau zu retten.